Absenzen / Urlaub

Falls ein Kind nicht zur Schule kann, ist es wichtig, dass die Eltern es vor Schulbeginn abmelden.

Jedem Kind stehen pro Schuljahr fünf freie Halbtage zur Verfügung. Möchten die Eltern solch einen Halbtag beziehen, müssen sie vorgängig die Schule benachrichtigen. Die fünf Halbtage können ohne Gesuchstellung und ohne Angabe von Gründen einzeln oder zusammenhängend frei gewählt werden. Die Klassenlehrerin muss spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug orientiert werden.


 

 

 

 

 

 

 

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